Maklerrecht


Sie sind Makler, haben zwei Parteien zusammengebracht und müssen nun um Ihren wohlverdienten Provisionsanspruch kämpfen? Häufig ist es leider so, dass nach Abschluss eines nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages die Maklerkunden die Zahlung des Provisionsanspruches als lästig und überflüssig erachten.

 

Oder stehen Sie auf der anderen Seite und werden ungerechtfertigt mit Provisionsansprüchen konfrontiert? Auch das ist keine Seltenheit.

 

Unabhängig auf welcher Seite Sie stehen - wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Maklerrechts. Hierunter fallen Ansprüche gegen oder von Maklern aus dem Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen über eine Wohnung oder ein Grundstück. Insbesondere überprüfen wir die Rechtsmäßigkeit eines Provisionsanspruchs und übernehmen auch deren Abwehr bzw. deren Durchsetzung.

 

Stichwörter aus dem Maklerrecht:

 

  • Mäklervertag / Maklervertrag
  • Privisionsanspruch
  • Nachweis
  • Vermittlung
  • Lohnanspruch