Wohnungseigentumsrecht


Mit diesem Rechtsgebiet wird sich - früher oder später - jeder befassen müssen, der eine Eigentumswohnung oder ein Doppel-/Reihenhaus mit z.B. gemeinschaftlicher Heizanlage, Tiefgarage oder Schwimmbad erwirbt.

 

Zentrale Abgrenzungspunkte sind hier das Gemeinschafts-/Sondereigentum. Die entsprechende Zuordnung ist im Gesetz oder in der Teilungserklärung festgehalten. Trotzdem kommt es hier häufig zu Meinungsverschiedenheiten, insbesondere wenn es um die Kostentragung geht, z.B. bei der Renovierung einer gemeinschaftlichen Tiefgarage.

 

Auch die normale Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Durchführung von Eigentümerversammlungen sowie die dort zu treffenden Beschlussfassungen sind oftmals der Beginn von erheblichen Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oder zwischen der WEG und dem Verwalter. Nicht ausgeschlossen sind natürlich auch Streitigkeiten mit Dritten, z.B. eine Tiefgaragensanierung wurde mangelhaft durchgeführt.

 

Erwerber von Eigentumswohnungen werden oftmals erst im Notartermin mit der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung sowie den in der Vergangenheit gefassten Beschlüssen konfrontiert und stehen dieser komplexen Rechtsmaterie oftmals hilflos gegenüber. Hier ist es aus unserer Sicht angezeigt, sich bereits vor dem Erwerb einer Immobilie im Teileigentum anwaltlich beraten zu lassen, damit man die Rechte und Pflichte kennt, denen man als zukünftiges Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenübersteht. 

 

Aber auch eine harmonische und gut verwaltete WE-Gemeinschaft kann einmal zu einem Streitfall werden. Hier beraten wir Sie kompetent und aus langjähriger Erfahrung außergerichtlich oder übernehmen die gerichtliche Vertretung vor dem zuständigen Gericht, welches immer das Amtsgericht ist, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt.

 

Stichworte im Wohnungseigentumsrecht:

  • Ordnungsgemäße Verwaltung / Jahresabrechnung / Kostenverteilung
  • Einberufung, Durchführung Eigentümerversammlung
  • Beschlussfassung
  • Beschlussanfechtung
  • Entziehung des Wohnungseigentums