Vertragsrecht


Das allgemeine Zivilrecht ist sehr vielgestaltig. Es reicht von der mangelhaften Leistung eines Handwerkers über das gekaufte, aber fehlerhafte Gerät und den typischen Verkehrsunfall bis zu Forderungen aus einem Vertrag.

 

Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Kleingedruckte"? Und Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Partner im Detail? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen. Aber oft sieht es in der Realität anders aus...

 

Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es in der Regel ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden „rutschen".

 

Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Wir entwickeln Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben. Große Erfahrung haben wir auch bei der kautelarjuristischen Ausgestaltung nicht typisierbarer Vertragsarten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

 

Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:

 

  • Kaufvertrag
  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
  • Vertragsgestaltung bei Firmenkäufen und Asset Deals