Pachtrecht


Sie möchten eine fremde Sache oder Immobilien nutzen? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten und sollten hieraus die für Sie passende wählen.

 

Selbstverständlich können Sie die Sache / Immobilie einfach kaufen und es zu Ihrer eigenen machen.  Sie können sich aber auch lediglich ein Nutzungsrecht einräumen lassen. Dies erfolgt in der Regel gegen Entgelt und wird vertraglich per Miet- oder Pachtvertrag geregelt. Die beiden Vertragsverhältnisse haben einige Gemeinsamkeiten, sind aber voneinander zu unterscheiden.

 

Beide Vertragstypen vereinbaren eine Gebrauchsüberlassung, allerdings räumt der Pachtvertrag dem Pächter zudem noch die Möglichkeit der Fruchtziehung ein.

 

Das bedeutet, dass aus dem Gebrauch des Vertragsgegenstandes Gewinn erwirtschaftet werden kann.

 

Ein Pachtvertrag wird häufig über  Ländereien in der Landwirtschaft geschlossen. Ackerbau, Erwerbsgartenbau, Obst- und Weinbau, Imkerei sowie Wiesen- und Weidewirtschaft sind hiervon umfasst, denn sie beruhen auf der Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens. Gleiches gilt für Verträge über die Nutzung von Gewässern zur Fischerei sowie von Waldstücken zur Jagd. In einem Landpachtvertrag kann auch der Gebrauch von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden (z. B. Bauernhof) mitgeregelt sein.

 

Üblich ist auch ein Pachtvertrag über gastronomische Räumlichkeiten samt Inventar. Dabei pachtet der Pächter ein Restaurant, eine Bar oder sonstige gastgewerbliche Lokalität und bewirtschaftet diese. Ihm obliegt dabei die Pflicht das Inventar pfleglich zu behandeln. Anders als im Mietrecht hat er kein Recht darauf, die gemietete Immobilie unterzuvermieten bzw. weiter zu verpachten.

 

Planen Sie, einen Pachtvertrag als Pächter oder Verpächter abzuschließen? Wir unterstützen Sie gerne in der Vertragsgestaltung und beraten Sie, damit an alles gedacht ist. so können in der Regel Streitigkeiten von vornherein vermieden werden.

 

Sollten Sie bereits Pächter oder Verpächter sein und streiten sich mit Ihrem Vertragspartner über Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, so beraten wir Sie, damit Sie genau wissen, wo Sie stehen und welche Ansprüche Sie haben bzw. erfüllen sollten.

 

Stichworte zum Pachtvertrag:

  • Bauernhof
  • Landpacht
  • Gastronomie
  • Pachtzins
  • Pächter
  • Verpächter
  • Pächterpfandrecht
  • Verpächterpfandrecht
  • Nutzungsüberlassung
  • Früchteziehung