Bei mehr als 40 Millionen zugelassener Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland und zunehmender Verkehrsdichte ist ein Unfall im Straßenverkehr zwar immer eine belastende Situation, insbesondere wenn man sich selbst mit der Regulierung der Schäden befasst und sich der oftmals ablehnenden Haltung der Versicherung des Unfallgegners auseinandersetzen muss.
Die Haftungsregelungen im Straßenverkehrsrecht sind kompliziert und die Haftungsverteilung für einen juristischen Laien oftmals nicht nachvollziehbar. Auch Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert eines Kfz, Restwert, Mietwagen, Nutzungsausfall etc. sind oftmals Streitpunkte, die vermieden werden können, wenn direkt nach dem Unfall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird. Ist der Unfallhergang streitig und liegt eine polizeiliche Unfallaufnahme vor, ist eine Akteneinsicht ohnehin nur über einen Rechtsanwalt möglich.
Gab es beim Unfall nicht nur „Blechschaden“ sondern sind schwere oder schwerste Verletzungen eingetreten oder sogar ein Todesfall, so sind die Bezifferung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsanspruch dem Grund sowie der Höhe nach oftmals nur mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts in dem Bereich des Verkehrsunfallrechts durchsetzbar. Hier vertreten wir Sie kompetent aufgrund langjähriger Erfahrung.
Stichpunkte bei der Unfallregulierung: